Notfälle und Sekunden, die zählen · 3 min Lektüre

Der Sohn, der für seinen Vater sprach

Karteikarte Nr. 105 — Datum: Herbst, während eines internationalen Geschäftsbesuchs. Kürzel: H.M., 71 J., japanischer Geschäftsmann. Stichwort: Wirbelbruch nach Sturz, kulturell geprägte Entscheidungsfindung über den erwachsenen Sohn, respektvolle Anpassung der Aufklärung. Notiz: eine kleine, kunstvoll gefaltete Papierfigur, Origami, als Dank überreicht.

Der Fall

H.M. war einundsiebzig, ein angesehener japanischer Geschäftsmann, der im Rahmen einer Delegationsreise unsere Region besuchte, als er auf einer vereisten Treppe stürzte und sich einen Wirbelbruch zuzog. Sein erwachsener Sohn, der ihn auf der Reise begleitete, übernahm, sobald wir in der Notaufnahme eintrafen, sichtlich selbstverständlich die Rolle des Hauptansprechpartners, beantwortete meine Fragen an seinen Vater häufig selbst, bevor dieser überhaupt hatte antworten können, ein Verhalten, das mir zunächst, aus meiner eigenen kulturellen Prägung heraus, als möglicherweise übergriffig erschien, bis ich verstand, dass es sich um ein tief verwurzeltes, respektvoll gemeintes familiäres Muster handelte, in dem der Sohn seine Pflicht sah, seinen Vater vor der direkten Last komplexer medizinischer Entscheidungen zu schützen.

Die Wendung

Ich stand vor der Herausforderung, unsere in Österreich übliche Praxis der direkten, ausführlichen Aufklärung des Patienten selbst mit diesem für mich neuen, aber offensichtlich von beiden, Vater und Sohn, getragenen kulturellen Muster in Einklang zu bringen, ohne dabei gegen die rechtlichen und ethischen Grundprinzipien unserer eigenen Praxis zu verstoßen, die eine informierte Einwilligung des Patienten selbst zwingend voraussetzen. Ich sprach, in einem ruhigen Moment, direkt mit H.M., über seinen Sohn übersetzt, und fragte ihn behutsam, wie er selbst sich die weitere Kommunikation über seine Behandlung wünsche. Er bestätigte mir, mit einer knappen, aber deutlichen Geste, dass er es tatsächlich bevorzugte, wenn sein Sohn die Hauptlast der Informationsverarbeitung übernahm, während er selbst die endgültigen Entscheidungen traf, ein für mich neues, aber in sich stimmiges Modell geteilter Verantwortung.

Die Rettung

Wir operierten H.M. innerhalb weniger Tage, eine Stabilisierung des betroffenen Wirbelsäulenabschnitts, die ohne Komplikationen verlief. Während des gesamten Behandlungsprozesses hielten wir uns an das gemeinsam mit Vater und Sohn abgestimmte Kommunikationsmuster, führten die ausführlichen medizinischen Gespräche primär mit dem Sohn, stellten aber sicher, dass H.M. selbst, bei jeder wesentlichen Entscheidung, direkt und in einer für ihn verständlichen, respektvollen Form einbezogen wurde und seine eigene, unmissverständliche Zustimmung gab.

Der Weg zurück

H.M. erholte sich gut, verlängerte, mit ärztlicher Zustimmung, seinen Aufenthalt um einige zusätzliche Wochen, um die notwendige Rehabilitation abzuschließen, bevor er die Rückreise nach Japan antrat. Bei seiner Entlassung überreichte er mir, über seinen Sohn, eine kunstvoll gefaltete Origami-Figur, einen Kranich, den er, wie sein Sohn erklärte, eigenhändig während der langen Stunden der Rehabilitation gefaltet hatte, ein traditionelles Symbol für Genesung und Langlebigkeit in seiner Heimat.

Die Nachwirkung

H.M.s Fall hat mir eindrücklich vor Augen geführt, wie unterschiedlich medizinische Entscheidungsfindung kulturell geprägt sein kann, und wie wichtig es ist, diese kulturellen Unterschiede zu respektieren, ohne dabei die eigenen ethischen Grundprinzipien preiszugeben. Der Schlüssel lag, wie ich aus diesem Fall lernte, nicht darin, ein starres Modell dem anderen vorzuziehen, sondern direkt beim Patienten selbst nachzufragen, welche Form der Einbindung er sich wünscht, eine Frage, die ich seither bei international geprägten Patienten bewusster Stelle als zuvor. Ich habe diesen Fall später auch in einem kurzen internen Leitfaden für unsere Abteilung festgehalten, als Erinnerung daran, dass gute medizinische Kommunikation kein einheitliches Format kennt, sondern sich, bei aller rechtlichen Verbindlichkeit der eigentlichen Einwilligung, an den individuellen und mitunter kulturell geprägten Bedürfnissen jedes einzelnen Patienten orientieren sollte.

Ich bewahre den kleinen Papierkranich auf meinem Schreibtisch auf, direkt neben dem Karteikasten, ein zartes Gegenstück zu all den anderen, robusteren Erinnerungsstücken, die sich dort im Laufe der Jahre angesammelt haben, und ziehe, mit dem sanften Rascheln seiner filigranen Flügel im Ohr, die nächste Karte, die mich, mit einer ungewöhnlichen medizinischen Notiz versehen, sofort neugierig macht.

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Karteikarte Nr. 001 — Datum unleserlich, vermutlich früher Herbst. Kürzel: M.K., 34 J. Stichwort: HWS-Stenose, Querschnittssymptomatik, Notfall-OP 2:40 Uhr. Notiz am Rand, mit Kugelschreiber nachgezogen: "Der Fall, mit dem alles anfing."

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Der Anruf um 3 Uhr 12

Karteikarte Nr. 007 — Datum: Winter, mehrere Jahre nach meiner eigenen Facharztzeit. Kürzel: Dr. F., Assistenzärztin, Telefonat 3:12 Uhr. Stichwort: Ferndiagnose per Telefon, Entscheidung gegen die eigene Unsicherheit. Notiz am Rand: "Manchmal muss man dem jungen Kollegen mehr Mut leihen als Wissen."